Zivilklausel
Die Zivilklausel wurde
1986 vom Akademischen Senat der Universität Bremen beschlossen. Sie
besagt, dass „…jede Beteiligung von Wissenschaft und Forschung mit
militärischer Nutzung bzw. Zielsetzung“ vom Akademischen Senat, dem
höchsten universitären Entscheidungsgremium, abgelehnt wird. Die Klausel
fordert außerdem „die Mitglieder der Universität auf, Forschungsthemen und
-mittel abzulehnen, die Rüstungszwecken dienen können…“ (AS- Beschluß Nr.
5113).
Vor dem Hintergrund des Beschlusses wird
die enge Verbindungen der Universität mit Unternehmen, die mit
Rüstungsforschung mittelbar und unmittelbar befasst sind immer wieder
problematisiert. Insbesondere steht die Verbindung zwischen der
Universität und
OHB-Technology und deren Gründern, dem Ehepaar Fuchs, in der
Kritik. Während sich die Befürworter der Verbindung auf die überwiegend
zivile Forschung und Entwicklung der OHB berufen, verweisen Kritiker unter
Berufung auf die Dual Use–Problematik darauf, dass die von OHB
entwickelten Satelliten neben zivilen Zwecken auch der militärischen
Aufklärung dienen können. Vertreter der OHB selbst weisen darauf hin, dass
der militärische Bereich des Unternehmens unter 5% liegt.
Trotz dieser Problematik hat die Universität das Ehepaar Fuchs mit der
Ehrenbürgerwürde der Universität ausgezeichnet.
Im Juli 2012 richtete die Universität Bremen die Christa und Manfred
Fuchs-Stiftungsprofessur für Raumfahrttechnologie / System Enabling
Technologies ein. Die gestiftete Professorenstelle ist auf einen Zeitraum
von zehn Jahren ausgelegt. Die Kosten werden jeweils zur Hälfte von der
OHB AG und dem Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft getragen.
Zum Wintersemester 2012 wird die Stiftungsprofessur mit dem Konstanzer
Physiker Claus Braxmaier besetzt (Bremer Nachrichten 15.8.2012).
Im März 2015 beschließt die Bremer Bürgerschaft ein neues Hochschulgesetz,
in dem die Zivilklausel - trotz der Bedenken aus Universitäts- und
Wirtschaftskreisen - aufgenommen wurde.
Spiegel Online 15. Mai 2012
Deutschlandfunk 14.Oktober.2012
Weser-Kurier 8. Juli 2013
Weser-Kurier 20. März 2015
Weser-Kurier 12. April 2016
Literatur:
Bauer, Rudolph: Die Zivilklausel
der Universität Bremen - nur ein Kompromiss?; In: Erfolgsgeschichten
aus Bremen? Rüstungsstandort Bremen, Produktion, Forschung und
Perspektiven; HG.: Ekkahard Lenz u.a.; Bremen 2011
Ralf E. Streibl: Reader Zivilklausel
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Zivilklauseln deutschlandweit
In Niedersachsen war die Zivilklausel zwischen 1993 und 2002 Teil
des Hochschulgesetzes.
An der Uni Konstanz wurde die Zivilklausel in einem alten Unibeschluss
wieder entdeckt.
An der Uni Köln sprachen sich im Winter 2010 2/3 der Studierenden für eine
Zivilklausel und der damit verbundenen friedlichen Forschung an der
Universität aus.
In Karlsruhe kämpfen Professoren und Studierende für die Verabschiedung
einer eigenen Zivilklausel durch den Akademischen Senat und an der Uni
Tübingen konnte dank des Bildungsstreiks 2009 eine Zivilklausel
durchgesetzt werden.
In Göttingen stimmte der Senat im Februar 2013 für die Aufnahme einer
Zivilklausel in die Studienordnung.
Auch an der TU Berlin, an der Uni in Dortmund Konstanz, Oldenburg und
Tübingen wird die Zivilklausel praktiziert. |