Zivilklausel

Die Zivilklausel wurde 1986 vom Akademischen Senat der Universität Bremen beschlossen. Sie besagt, dass „…jede Beteiligung von Wissenschaft und Forschung mit militärischer Nutzung bzw. Zielsetzung“ vom Akademischen Senat, dem höchsten universitären Entscheidungsgremium, abgelehnt wird. Die Klausel fordert außerdem „die Mitglieder der Universität auf, Forschungsthemen und -mittel abzulehnen, die Rüstungszwecken dienen können…“ (AS- Beschluß Nr. 5113).

Vor dem Hintergrund des Beschlusses wird die enge Verbindungen der Universität mit Unternehmen, die mit Rüstungsforschung mittelbar und unmittelbar befasst sind immer wieder problematisiert. Insbesondere steht die Verbindung zwischen der Universität und OHB-Technology und deren Gründern, dem Ehepaar Fuchs,  in der Kritik. Während sich die Befürworter der Verbindung auf die überwiegend zivile Forschung und Entwicklung der OHB berufen, verweisen Kritiker unter Berufung auf die Dual Use–Problematik darauf, dass die von OHB entwickelten Satelliten neben zivilen Zwecken auch der militärischen Aufklärung dienen können. Vertreter der OHB selbst weisen darauf hin, dass der militärische Bereich des Unternehmens unter 5% liegt.
Trotz dieser Problematik hat die Universität das Ehepaar Fuchs mit der Ehrenbürgerwürde der Universität ausgezeichnet.
Im Juli 2012 richtete die Universität Bremen die Christa und Manfred Fuchs-Stiftungsprofessur für Raumfahrttechnologie / System Enabling Technologies ein. Die gestiftete Professorenstelle ist auf einen Zeitraum von zehn Jahren ausgelegt. Die Kosten werden jeweils zur Hälfte von der OHB AG und dem Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft getragen.
Zum Wintersemester 2012 wird die Stiftungsprofessur mit dem Konstanzer Physiker Claus Braxmaier besetzt (Bremer Nachrichten 15.8.2012).
Im März 2015 beschließt die Bremer Bürgerschaft ein neues Hochschulgesetz, in dem die Zivilklausel - trotz der Bedenken aus Universitäts- und Wirtschaftskreisen - aufgenommen wurde.

Spiegel Online 15. Mai 2012

Deutschlandfunk 14.Oktober.2012

Weser-Kurier 8. Juli 2013

Weser-Kurier 20. März 2015

Weser-Kurier 12. April 2016

 

Literatur:
Bauer, Rudolph: Die Zivilklausel der Universität Bremen - nur ein Kompromiss?; In: Erfolgsgeschichten aus Bremen? Rüstungsstandort Bremen, Produktion, Forschung und Perspektiven; HG.: Ekkahard Lenz u.a.; Bremen 2011
Ralf E. Streibl: Reader Zivilklausel PDF-Download

Zivilklauseln deutschlandweit
In Niedersachsen war die Zivilklausel zwischen 1993 und 2002 Teil des Hochschulgesetzes.
An der Uni Konstanz wurde die Zivilklausel in einem alten Unibeschluss wieder entdeckt.
An der Uni Köln sprachen sich im Winter 2010 2/3 der Studierenden für eine Zivilklausel und der damit verbundenen friedlichen Forschung an der Universität aus.
In Karlsruhe kämpfen Professoren und Studierende für die Verabschiedung einer eigenen Zivilklausel durch den Akademischen Senat und an der Uni Tübingen konnte dank des Bildungsstreiks 2009 eine Zivilklausel durchgesetzt werden.
In Göttingen stimmte der Senat im Februar 2013 für die Aufnahme einer Zivilklausel in die Studienordnung.
Auch an der TU Berlin, an der Uni in Dortmund Konstanz, Oldenburg und Tübingen wird die Zivilklausel praktiziert.

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