Bürgerschafts- und Beiratswahl 2023

Am 14. Mai 2023 wird die Bremer Bürgerschaft und der Beiräte der Stadtgemeinde neu gewählt.

Die Legislaturperiode beträgt 4 Jahre

Jeder Wahlberechtigte hat 5Stimmen für die Wahl der Bremer Bürgerschaft und 5 Stimmen für die Wahl der Beiräte. Die Stimmen können kumuliert (angehäuft) und panaschiert (aufgeteilt) werden.
Die abgegebenen Stimmen werden für jede Partei aufgeteilt nach Listen- und Personenstimmen, die jeweiligen Anteile werden besetzt nach der Reihenfolge der Kandidaten auf der Liste (Listenstimmen) und den Höchstzahlen der jeweiligen Stimmen für die Einzelkandidaten (Personenstimmen).

Wahlberechtigt (aktives Wahlrecht) zur Bürgerschaft (Landtag) und zu den Beiräten sind

  • Deutsche,
  • die das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens drei Monaten im Land Bremen ihre Hauptwohnung haben oder sich dort gewöhnlich aufhalten und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossenen sind (z. B. durch Richterspruch)
  • nichtdeutsche Staatangehörige der Europäischen Union ("Unionsbürger:innen") sofern sie die übrigen jeweiligen Voraussetzungen erfüllen

Für den Beiratsbereich 8 Horn-Lehe werden insgesamt 15 Mandate vergeben

Alle Informationen ohne Gewähr, nähere Angaben unter "Bremer Wahlen" (siehe Link unten)

Liste der Kandidaten für die Wahl zur Bremer Bürgerschaft mit Wohnsitz in Horn-Lehe

Listen zur Wahl des Beirats Horn-Lehe

Informationen zu den Programmen der Parteien (StK 20.4.)

 

Bremer Wahlen
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