Vorstraße14
Bauernhof Döhle / Meyer
Hof von Diedrich Döhle und Anna Döhle, geb. Boschen. Nach dem Tode ihres Mannes übergab Anna Döhle den Hof am 30. Mai 1837 durch Gutsübergabevertrag an ihren Sohn Adam Christian Döhle.
Am 31. Mai 1837 heiratet Adam Christian Döhle Dorothea Meyer aus Achterdiek. Grundlage der Ehe ist der folgende Ehe- und Erbvertrag:
Ehe und Erbvertrag
Art. 1
Art.3
Art. 4 Der Bräutigam nimmt die Braut am Hochzeitstage als seine Hausfrau auf seine elterliche Stelle auf, welche ihm zu jener Zeit von seiner Mutter mit allen Mobilien Mowentien (bewegliche Sachen) Forderungen Schulden überhaupt mit aller Schuld und Unschuld übergeben wird. Diese Brinksitzerstelle ist belegen in Gebiet am rechten Weserufer zur Lehe ist benachbart von Gerd Kämena in Osten Engelbert Walte in Westen Isaak Post in Süden und der Vorstraße in Norden enthält circa zwei Tagwerk Land und ein darauf erbautes Wohnhaus nebst Scheune und Zubehör. Art.
5 Der
Bräutigams Mutter erhält als Altentheil auf der Stelle und von
derselben freie Wohnung, Speise und Trank so gut es die jungen Eheleute
selbst genießen und an deren Tische vollständigen Unterhalt in allen
standesgemäßen benötigten Kleidungsstücken leinenen und wollenen Strümpfe
und Schuhen gehörige liebevolle Verpflegung in gesunden und kranken
Tagen in letzteren unentgeldlich ärztliche und wundärztliche Hülfe
und Medici endlich jährlich ein Taschengeld von 10 schreibe zehn Thaler
außerdem erhält sie am Brautmorgen für die Übergabe der Stelle an
die jungen Leute eine Extravergütung von fünfundzwanzig Thaler.
Dasjenige was von diesem Gelde nicht verbrauchen wird soll bei ihrem
Ableben der Stelle verbleiben. Dessen zur Urkunde haben sämtliche
Contrahenten diesen Vertrag zu dessen genauen und gewissenhaften Erfüllung
sie sich bei Verband von Hab und Gut verpflichten eigenhändig
unterzeichnen Bremen
vom 3I. Mai 1837 Christian
Döhle
Hermann Meyer Doratia Meier Anna Döhlen. |
Das darauf lastende Gutsherrenrecht (Meierrecht) wurde durch "Freikaufs Contract" vom 17. Juni 1851 abgelöst.
Am 16. Januar 1858 stirbt Adam Christan Döhle "ohne Hinterlassung einer Wittwe und ohne Hinterlassung von Leibeserben". Darauf hin erbt Anna Döhle den Hof erneut, diesmal von ihrem Sohn.
Im gleichen Jahre wurde der Hof von Anna Döhle an Johann Meier aus Achterdieck zum Preis von fünfhundert Talern verkauft.
In der Lassungsbescheinigung vom heißt es dazu:
a.
Parteien: b.
Datum
des Kaufcontracts ist der 26.te Januar 1858 Lieferungszeit: sofort. c.
Gegenleistung
des Erwerbers ist ein Kaufpreis von fünfhundert Thalern am ersten
Februar 1858 zahlbar. Außerdem erhält die Veräußerin als Altentheil
auf der Stelle und
von derselben freie Wohnung, Speise und Trank ,so gut es der Stellwirth
und die Seinigen
selbst genießen und an deren Tische vollständigen Unterhalt in allen
standesgemäßen benöthigten Kleidungsstücken leinenen und wollenen
Strümpfen und Schuhen, gehörige liebevolle Verpflegung in gesunden und
kranken Tagen, in letzteren unendgeldliche ärztliche und wundärztliche
Hülfe und Medicin endlich jährlich ein Taschengeld von zehn Thalern. d.
Beschreibung
: diese Immobile ist im Gebiet am rechten Weserufer zu Lehe zwischen
der Achter- und Vorstraße gelegen, besteht aus einem Wohnhause mit Scheune
Hofraum und Weg, Obstgarten, Ackerland und Zubehör. Im Cataster ist dasselbe
folgendermaßen bezeichnet und vermessen: Von Meyerpflicht ist dieses Grundstück frei. .... Das früher darauf lastende Gutsherrenrecht ist durch freikaufs Contract vom 17. Juni 1851 abgelöset worden. ....
Eingetragen
in die landherrl. Regyster für Ehestiftung u. Uebergabeverträge ...... |
Lassungsbescheinigung
d.
23.ten April 1858 |
Johann Meyer (1812-1905)
Sohn Christian Meier mit Frau Beta und den Kindern Adele, Berta und Jonny,
anlässlich der Silberhochzeit 1917
Der alte Bauernhof 1929 abgebrannt, das anschließend errichtete Holzhaus
(Jahr?)