Vorstraße14 

Bauernhof Döhle / Meyer

Hof von Diedrich Döhle und Anna Döhle, geb. Boschen. Nach dem Tode ihres Mannes übergab Anna Döhle den Hof am 30. Mai 1837 durch Gutsübergabevertrag  an ihren Sohn Adam Christian Döhle.

Am 31. Mai 1837 heiratet Adam Christian Döhle Dorothea Meyer aus Achterdiek. Grundlage der Ehe ist der folgende Ehe- und Erbvertrag:

Ehe und Erbvertrag


Zwischen den ende unterzeichneten Landleuten Adam Christian Döhle wohnhaft zur Lehe als Bräutigam und Dorothea Meyer wohnhaft zu Achterdiek als Braut sodann des Bräutigames Mutter Diedrich Döhle Wittwe, Anna geborene Boschen und der Brautvater Hermann Meyer ist unter anzuhoffens der Genehmigung der Hochverehrten Gutsherrschaften des Bräutigams Herrn Isaac von Post und der Braut seel Herrn Obergerichtssecrator Dr. Hermann Heinrich Meier Frau Wittwe geborene Löning sowie unter anzuhoffender Bestätigung so Hochwohlgeborenen Landherrn am rechten Weserufer folgender Ehe Erb Abfindungs und Altentheilscontract verabredet und hiermit förmlich abgeschlossen worden.

 

Art. 1


Die genannten Brautleute versprechen sich nochmals mit Zustimmung ihrer Eltern die Ehe und in dieser baldmöglichst einzugehender Verbindung all einem christlichen Ehepaare geziemende Liebe und Treue.


Art. 2


Sie bestimmen, daß vom Hochzeitstage angerechnet im Betreff ihres beiderseitigen jetzigen und künftigen Vermögens die stadtbremische Gütergemeinschaft mit allen erbrechtlichen Folgen eintreten und gelten soll.

 

Art.3


Der Brautvater gibt ihr mit als Aussteuer und Abfindung von seiner Stelle und verspricht ihr am Brautmorgen zu liefern.
1.    in baaren Gelde Ldor 250 schreibe Zweihundertfünfzig Thaler.
2.    einen vollständigen landüblichen und standesmäßigen Brautwagen zu liefern
3.   
die beste Kuh
4.   
2 Paar Ehrenkleider             richtig erhalten.
bis zur Ablieferung dieser Gegenstände reserviert sich die Braut ihre Rechte an der Stelle.

 

Art. 4

Der Bräutigam nimmt die Braut am Hochzeitstage als seine Hausfrau auf seine elterliche Stelle auf, welche ihm zu jener Zeit von seiner Mutter mit allen Mobilien Mowentien (bewegliche Sachen) Forderungen Schulden überhaupt mit aller Schuld und Unschuld übergeben wird. Diese Brinksitzerstelle ist belegen in Gebiet am rechten Weserufer zur Lehe ist benachbart von Gerd Kämena in Osten Engelbert Walte in Westen Isaak Post in Süden und der Vorstraße in Norden enthält circa zwei Tagwerk Land und ein darauf erbautes Wohnhaus nebst Scheune und Zubehör.

Art. 5

Der Bräutigams Mutter erhält als Altentheil auf der Stelle und von derselben freie Wohnung, Speise und Trank so gut es die jungen Eheleute selbst genießen und an deren Tische vollständigen Unterhalt in allen standesgemäßen benötigten Kleidungsstücken leinenen und wollenen Strümpfe und Schuhen gehörige liebevolle Verpflegung in gesunden und kranken Tagen in letzteren unentgeldlich ärztliche und wundärztliche Hülfe und Medici endlich jährlich ein Taschengeld von 10 schreibe zehn Thaler außerdem erhält sie am Brautmorgen für die Übergabe der Stelle an die jungen Leute eine Extravergütung von fünfundzwanzig Thaler. Dasjenige was von diesem Gelde nicht verbrauchen wird soll bei ihrem Ableben der Stelle verbleiben. Dessen zur Urkunde haben sämtliche Contrahenten diesen Vertrag zu dessen genauen und gewissenhaften Erfüllung sie sich bei Verband von Hab und Gut verpflichten eigenhändig unterzeichnen

 

Bremen vom 3I. Mai 1837

Christian Döhle                Hermann Meyer

Doratia Meier                    Anna Döhlen.

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Das darauf lastende Gutsherrenrecht (Meierrecht) wurde durch "Freikaufs Contract" vom 17. Juni 1851 abgelöst.

Am 16. Januar 1858 stirbt Adam Christan Döhle "ohne Hinterlassung einer Wittwe und ohne Hinterlassung von Leibeserben". Darauf hin erbt Anna Döhle den Hof erneut, diesmal von ihrem Sohn.

Im gleichen Jahre wurde der Hof von Anna Döhle an Johann Meier aus Achterdieck zum Preis von fünfhundert Talern verkauft.

In der Lassungsbescheinigung vom heißt es dazu:

a.  Parteien:
Veräußerin: des Landmanns Diedrich Dohle Wittwe Anna geborene Boschen wohnhaft in Lehe.
Erwerber: Johann Meier, Landmann wohnhaft zu Achterdiek.

b.  Datum des Kaufcontracts ist der 26.te Januar 1858 Lieferungszeit: sofort.

c.  Gegenleistung des Erwerbers ist ein Kaufpreis von fünfhundert Thalern am ersten Februar 1858 zahlbar. Außerdem erhält die Veräußerin als Altentheil auf der Stelle und von derselben freie Wohnung, Speise und Trank ,so gut es der Stellwirth und die Seinigen selbst genießen und an deren Tische vollständigen Unterhalt in allen standesgemäßen benöthigten Kleidungsstücken leinenen und wollenen Strümpfen und Schuhen, gehörige liebevolle Verpflegung in gesunden und kranken Tagen, in letzteren unendgeldliche ärztliche und wundärztliche Hülfe und Medicin endlich jährlich ein Taschengeld von zehn Thalern.

d.  Beschreibung : diese Immobile ist im Gebiet am rechten Weserufer zu Lehe zwischen der Achter- und Vorstraße gelegen, besteht aus einem Wohnhause mit Scheune Hofraum und Weg, Obstgarten, Ackerland und Zubehör. Im Cataster ist dasselbe folgendermaßen bezeichnet und vermessen:
      
5.         645.    Ackerland groß                                 1 Morgen 82,41 Ruthen
                   646.    Gebäude, Hofraum und Weg         1 Morgen41,0 Ruthen
                  
647     Obstgarten                                        1 Morgen 115,7 Ruthen
Dasselbe ist benachbart von Gerd Kämena in Osten, Christian Gartelmann Erben in
Westen, Isaac Post in Süden und der Vorstraße in Norden. Die Hecke in Osten und der Graben in Westen gehören hierher, der Graben in Süden ist mit dem Nachbar gemeinschaftlich....

Von Meyerpflicht ist dieses Grundstück frei. .... Das früher darauf lastende Gutsherrenrecht ist durch freikaufs Contract vom 17. Juni 1851 abgelöset worden. ...

 

Eingetragen in die landherrl. Regyster für Ehestiftung u. Uebergabeverträge ......
In der heutigen Sitzung des Erben und Handfesten Amts ist auf den Antrag des Erwerbers Johann Meier und unter Zustimmung der Veräußerin Diedrich Döhle
Wittwe Anna geb. Boschen die Lassung der obgedachten lmmobile, sowie dasselbe in der vorstehenden Aufgabe beschrieben worden erfolgt.

So geschehen Bremen den 23ten April 1858

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Lassungsbescheinigung d. 23.ten April 1858

 

 


Johann Meyer (1812-1905)

Sohn Christian Meier mit Frau Beta und den Kindern Adele, Berta und Jonny, anlässlich der Silberhochzeit 1917


Der alte Bauernhof 1929 abgebrannt, das anschließend errichtete Holzhaus (Jahr?)